Kündigung erhalten? – Ratgeber
WICHTIG:
Sie haben nur 3 Wochen Zeit, um nach Erhalt einer Kündigung Klage einzureichen! Das ist eine gesetzliche Frist, die nicht verlängert werden kann. Kontaktieren Sie uns sofort!
Was tun, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben?
1. Ruhe bewahren
Eine Kündigung ist zwar ein einschneidendes Ereignis, aber nicht das Ende. Es gibt viele Möglichkeiten, wie wir Ihnen helfen können. Das erste und wichtigste: Bleiben Sie ruhig!
2. Überprüfen Sie die Schrift
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und vom Arbeitgeber oder von bevollmächtigten Personen handschriftlich unterzeichnet sein. Wenn das nicht der Fall ist, kann die Kündigung ungültig sein!
3. Suchen Sie sofort rechtliche Hilfe
Kontaktieren Sie uns umgehend. Je früher Sie mit uns sprechen, desto besser können wir Sie beraten. Viele Kündigungen sind anfechtbar oder unwirksam.
4. Die 3-Wochen-Frist
Sie haben genau 3 Wochen nach Zugang der Kündigung, um Kündigungsschutzklage einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Nach Ablauf ist die Kündigung gültig.
5. Ihre Optionen
- Klage vor dem Arbeitsgericht gegen die Kündigung
- Gütliche Einigung mit Abfindung
- Überprüfung auf Kündigungsschutz
- Überprüfung auf formale Fehler
Häufige Gründe für unwirksame Kündigungen:
- Verstoß gegen Kündigungsschutzgesetze
- Fehlende oder falsche schriftliche Form
- Mangelnde Begründung
- Betriebsratsbeteiligung nicht beachtet
- Diskriminierung oder Mobbing
Sie brauchen Hilfe?
Lassen Sie sich nicht entmutigen. Die meisten Kündigungen halten einer genauen rechtlichen Überprüfung nicht stand. Mit unserer Erfahrung und Expertise helfen wir Ihnen weiter.
Kontakt aufnehmenAntworten auf häufige Fragen
→Kann ich sofort nach Erhalt der Kündigung kündigen?
Sie können sofort kündigen, aber das ist in der Regel nicht sinnvoll. Besser ist es, die Kündigung zu prüfen und zu versuchen, sie zu verhindern.
→Was kostet eine Kündigungsschutzklage?
Die Kosten hängen von dem Verfahren ab. Gerne informieren wir Sie über die voraussichtlichen Kosten. In vielen Fällen können Sie Rechtsschutzversicherung nutzen.
→Bekomme ich Schadensersatz?
Je nach Fall kann eine Abfindung oder Schadensersatz möglich sein. Wir prüfen das für Sie und verhandeln mit dem Arbeitgeber.
→Wie sieht es mit Arbeitslosengeld aus?
Wenn Sie selbst kündigen, können Sie Sperrfristen beim Arbeitsamt bekommen. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist besser. Beraten Sie sich mit uns!
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Denken Sie an die 3-Wochen-Frist!
Kontaktieren Sie uns noch heute für eine Beratung.
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